Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 01.07.2015

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   BVerwG, 17.12.2015 - 6 B 24.15   

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BVerwG, 17.12.2015 - 6 B 24.15 (https://dejure.org/2015,44568)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.2015 - 6 B 24.15 (https://dejure.org/2015,44568)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 2015 - 6 B 24.15 (https://dejure.org/2015,44568)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 108 Abs 2 VwGO, § 124a Abs 3 S 4 VwGO, § 124a Abs 3 S 5 VwGO, § 125 Abs 2 VwGO
    Zulässigkeit der Berufung; pauschaler Hinweis auf Gerichtsentscheidung; rechtliches Gehör

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Deutlichkeit der erlassende Behörde bei einem Bescheid zur Heranziehung zu Rundfunkbeiträgen

  • rewis.io

    Zulässigkeit der Berufung; pauschaler Hinweis auf Gerichtsentscheidung; rechtliches Gehör

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Deutlichkeit der erlassende Behörde bei einem Bescheid zur Heranziehung zu Rundfunkbeiträgen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Tübingen, 19.05.2014 - 5 T 81/14

    Vollstreckungsersuchen wegen Rundfunkbeitrag muss Vollstreckungsgläubigerin

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2015 - 6 B 24.15
    Sie hätten in einem Beschwerdeverfahren gegen die Beitreibung von Rundfunkbeiträgen im Wege der Immobiliarvollstreckung auch das Landgericht Tübingen nicht überzeugt (vgl. LG Tübingen, Beschluss vom 19. Mai 2014 - 5 T 81/14).
  • BVerwG, 23.09.1999 - 9 B 372.99

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2015 - 6 B 24.15
    Bezugnahmen auf schriftliche Stellungnahmen sind zulässig, wenn sich diese in den Gerichtsakten befinden (stRspr; vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1998 - 9 C 6.98 - BVerwGE 107, 117 ; Beschluss vom 23. September 1999 - 9 B 372.99 - NVwZ 2000, 67).
  • BVerwG, 30.06.1998 - 9 C 6.98

    Verwaltungsprozeßrecht; Asylverfahrensrecht - Berufungsbegründung im

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2015 - 6 B 24.15
    Bezugnahmen auf schriftliche Stellungnahmen sind zulässig, wenn sich diese in den Gerichtsakten befinden (stRspr; vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1998 - 9 C 6.98 - BVerwGE 107, 117 ; Beschluss vom 23. September 1999 - 9 B 372.99 - NVwZ 2000, 67).
  • BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 23.16

    Verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Rundfunkbeitragspflicht; Erhebung des

    Dies begründet keinen Gehörsverstoß (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2015 - 6 B 24.15 [ECLI:DE:BVerwG:2015:171215B6B24.15.0] - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 28.10.2020 - 6 C 9.19

    Entrichtung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für jede Wohnung von deren

    Dies begründet keinen Gehörsverstoß (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2015 - 6 B 24.15 [ECLI:DE:BVerwG:2015:171215B6B24.15.0] - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 48 Rn. 6).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2018 - 2 L 96/16

    Verlängerung einer bergrechtlichen Bewilligung

    Bezugnahmen auf schriftliche Stellungnahmen sind zulässig, wenn sich diese in den Gerichtsakten befinden (BVerwG, Beschl. v. 17.12.2015 - BVerwG 6 B 24.15 -, juris, RdNr. 7, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.11.2019 - 11 B 19.32503

    Kein internationaler Schutz für russischen Staatsangehörigen

    Hierfür muss er zumindest eine bestimmte tatsächliche Feststellung, eine rechtliche Sachverhaltswürdigung oder eine allgemeine Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts, die dessen Urteil tragen, angreifen (BVerwG, B.v. 17.12.2015 - 6 B 24.15 - juris Rn. 7).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.02.2022 - 4 LB 8/21

    Anforderungen an die Begründung einer Berufung

    Seine Darlegungen müssen aus sich heraus verständlich sein (BVerwG, Beschl. v. 17.12.2015 - 6 B 24.15 -, juris Rn. 7 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.02.2023 - 4 LB 5/21

    Begehren auf Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses wegen Abwägungsmängeln;

    Auch sind Bezugnahmen auf schriftliche Stellungnahmen zulässig, wenn sich diese in den Gerichtsakten befinden (BVerwG, Beschl. v. 17.12.2015 - 6 B 24.15 -, juris Rn. 7 m.w.N.).
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   OVG Berlin-Brandenburg, 01.07.2015 - 6 B 24.15   

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